GARANTIEBEDINGUNGEN

Wir räumen Ihnen, neben den gesetzlichen Mängelrechten, auf das erworbene Produkt eine Garantie von 2 Jahren ein. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum (das Datum auf der Rechnung). Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des erworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:
GRENDS GmbH
Stahltwiete 23
22761 Hamburg

Hinweis: Sie sind Endkunde und es handelt sich um ein Produkt für den privaten Gebrauch? Dann sind Garantieanfragen zunächst per E-Mail zu richten an: service@ade-germany.de

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäße Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
  • Gewaltanwendungen (z. B. Sturz-Schläge, Materialbruch durch Fremdeinwirkung)
  • Reparaturversuche in Eigenregie

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass uns die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir überprüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir stellen Ihnen ein Retourenlabel für den kostenfreien Versand zu uns zur Verfügung.

Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte aus dem Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte dem Verkäufer gegenüber unberührt. Diese Garantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an den Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.